AGB
AGB´s
AGB
Die Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen und den besonderen Katalog- und Internethinweisen haben Vorrang.
Allgemein:
Auf den Websites fahrtwind.de, mtb-fahrtwind.de, gravity-generation.de, bikepark-samerberg.de, bikepark.shop und shop-fahrtwind.de und den dazugehörenden Subdomains befinden sich unter Umständen Links zu anderen Seiten im Internet.
Wir betonen ausdrücklich, dass FAHRTWIND keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Seiten hat, auf die verlinkt wird. FAHRTWIND übernimmt daher keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen und distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten dieser Seiten. Diese Erklärung gilt für alle bei FAHRTWIND enthaltenen Links zu externen Seiten und alle Inhalte dieser Seiten, zu denen diese Links führen.
Irrtümer, Druck-/Schreibfehler, Preisänderungen und Liefermöglichkeit vorbehalten. Angebote nur solange der Vorrat reicht bzw. Plätze vorhanden.
Peter Brodschelm, Fahrtwind mit Sitz in 83122 Samerberg tritt sowohl als Reiseveranstalter, als auch als Reisevermittler auf. Bei vermittelten Reisen kann der Kunde die Kontaktdaten des vor Ort durchführenden Partners schriftlich anfordern, bzw. bekommt sie bereits mit den Reiseunterlagen nach erfolgter Buchung.
1. Abschluss eines Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Unsere Reisebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Mit Eingang der Buchungen ist der Antrag auf Abschluß des Reisevertrags bereits von Ihrer Seite verbindlich.
Die Reiseanmeldung eines/r Minderjährigen kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.
Nimmt ein(e) Minderjährige(r) ohne einen Erziehungsberechtigten an einer unserer Reisen teil, benötigen wir hierfür eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls auch eine Vertretungsvollmacht. Die Einverständniserklärung ist uns in jedem Fall bis 2 Wochen vor Reisebeginn ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen. Die Vertretungsvollmacht kommt hinzu, wenn die/der Minderjährige von einer anderen erwachsenen Person als den Erziehungsberechtigten begleitet wird, auf die für die Dauer der Reise die Vertretungsmacht übergehen soll.
1.2. Mit Eingang einer Bestellung aus unserem Online-Shop kommt zwischen uns und dem Besteller ein Kaufvertrag zu Stande. Die bestellte Ware wird entsprechend der Versandbedigungen zugesandt.
2. Bezahlung
2.1. Mit Zugang der Reisebestätigung werden Reisepreise unter € 300,– pro Person sofort fällig, auch wenn gebuchte Zusatzleistungen, wie Übernachtungen, Mietbikes, EZ, etc. dann den Gesamtbetrag von € 300.- übersteigen.. Bei höheren Beträgen der einzelnen Reise ist eine 20%ige Anzahlung des Reisepreises fällig. Der restliche Betrag wird spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig (bei Flugreisen 8 Wochen vorher). Durch uns gebuchte / vermittelte Flugtickets sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die kompletten Reiseunterlagen werden nach Eingang der Buchung ausgehändigt, spätestens jedoch 7 Tage vor Reisebeginn. Teilnehmer aus dem Ausland haben die Bezahlung spesenfrei zu veranlassen. Sämtliche Bankgebühren, auch Kreditkartengebühren, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Leisten Sie die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeitsterminen, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall können wir Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen,vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.2. Reisegutscheine beziehen sich immer auf Angebote aus dem zum Zeitpunkt der Ausgabe des Gutscheins jeweils gültigen FAHRTWIND® -Katalog bzw. auf zum Zeitpunkt der Ausgabe des Gutscheins aktuelle Angebote der Homepage www.fahrtwind.de. Die Gutscheine können für den Fall, dass die zum Zeitpunkt der Gutscheinausgabe aktuellen Angebote im Zeitpunkt der Einlösung nicht mehr gültig bzw. aktuell sind mit unserem Einverständnis verlängert werden, dem Wert nach in ein Reiseguthaben umgewandelt werden oder unter Anrechnung eines Abschlages von 50% als Warengutschein verwendet werden. Jede Art der Änderung entspricht einer Umbuchung, auf welche die Regelungen unter Ziffer 9 anwendbar sind. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Gutscheine sind von Barauszahlung ausgeschlossen
2.3 Bei Selfguided Touren werden die Reiseunterlagen erst nach vollständigem Zahlungseingang, spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn, ausgehändigt, bzw zu gesandt.
3. Leistungen/Kostenpflichtige Zusatzleistungen
3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots im Internet (www.fahrtwind.de ), sowie den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2. Sofern der Veranstalter aus von dem Teilnehmer zu vertretenden Gründen während des Verlaufs der Reise zusätzliche, zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht vorhersehbare Leistungen erbringt, sind diese für den Teilnehmer nach folgender Maßgabe kostenpflichtig: Fahrtkostenersatz pro gefahrenem Kilometer: € 0,40; Zeitaufwand pro aufgewendete Stunde €15,–.
3.3. Bei nicht erreichen der Teilnehmerzahl wird auf Kundenwunsch die Tour durchgeführt und ein Aufschlag fällig.
3.4. Bei 2 Level Touren obliegt die letzte Entscheidung zur Gruppengröße bei dem jeweiligen Tourguide(s).
3.5 Für Alleinreisende können wir eine Doppelzimmerbuchung (mit weiterem Tourteilnehmer) nicht garantieren. In diesem Fall buchen wir grundsätzlich ein Einzelzimmer (soweit möglich) bzw. ein Mehrbettzimmer. Der Einzelzimmerzuschlag wird bei allen Europa-Reisen immer erst vor Ort fällig. Wir berechnen also hier keine Pauschale, sondern geben unsere Bedingungen direkt an Sie weiter.
3.6. Einzelzimmer: Grundsätzlich können Sie bei der Buchung den Wunsch ein Einzelzimmer angeben, dies ist jedoch für uns nicht immer in allen Unterkünften (u.a. Berghütten, saisonabhängige Hotelbelegung) möglich. Ein Anspruch auf ein Einzelzimmer besteht demzufolge nicht und wir weisen darauf hiermit ausdrücklich hin. Daher wird der Einzelzimmerzuschlag bei allen Europa-Reisen immer erst vor Ort fällig. Wir berechnen also hier keine Pauschale, sondern geben unsere Bedingungen direkt an Sie weiter.
4. Preisänderungen
4.1. Die Änderung des vereinbarten Reisepreises bis hin zu einer 5%igen Erhöhung ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und wegen unvorhersehbarer Gründe der beworbene Reisepreis nicht mehr haltbar ist. Unvorhersehbare Gründe sind z. B. Wechselkursschwankungen, Versicherungszuschläge, Ölpreisänderungen, behördliche Anordnungen oder Gesetzesänderungen. Falls Preisänderungen 5 % übersteigen, kann der Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
4.2. Rabatte: Mehrere Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar.
5. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen wie z.B. andere Fahrtrouten, andere Verpflegungen, Zwischenübernachtungen, oder ein anderer Reiseablauf können sich aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ergeben. Sollten hierdurch Kosten entstehen, deren Herkunft der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Sollten Änderung des Transportmittels notwendig sein, um einen reibungslosen Reiseverlauf zu gewährleisten, behalten wir uns vor, diese gegenüber dem Teilnehmer geltend zu machen, soweit sie dem Teilnehmer zumutbar sind. Der Teilnehmer wird von Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
6. Rücktritt / Rücksendungen
6.1. Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären . Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Als Eingang der Stornierung gilt der jeweilige Tag bis 17:00 Uhr (Bürozeitenschluß). Nach dieser Uhrzeit eingegangene Stornierungen zählen bereits zum folgenden Tag. Aufgrund unserer Aufwendungen entstehen folgende Stornokosten, mindestens immer 10,- €:
bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20% – bei Fernreisen: bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20%
ab 89 – 60 Tage vor Reisebeginn: 30% – bei Fernreisen: ab 89 – 60 Tage vor Reisebeginn: 50%
ab 59 – 40 Tage vor Reisebeginn: 60% – bei Fernreisen: ab 59 – 40 Tage vor Reisebeginn: 60%
ab 39 – 19 Tage vor Reisebeginn: 80% – bei Fernreisen: ab 39 – 29 Tage vor Reisebeginn: 80%
ab 18 - 14 Tage vor Reisebeginn: 90% – bei Fernreisen: ab 28 – 14 Tage vor Reisebeginn: 95%
ab 13 – 1 Tage vor Reisebeginn: 95%– bei Fernreisen: ab 13 - 0 Tage 100%
ab 1 Tage vor Reisebeginn: 100%
Storno von weiteren Zusatzleistungen im Zusammenhang mit einer gebuchten Radreise (z.B. Rücktransport, Mietbike, Zusatzübernachtungen etc) bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenlos, ab 89 Tage Stornokosten wie oben. Bei Flugreisen sind Tickets nur nach den Stornobedingungen der jeweiligen Airlines erstattungsfähig, alle Zusatzleistungen dagegen entsprechend der o.g. Staffelung.
Sonderregelung bei Busrücktransporten (Transalpshuttles):
bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20%
ab 89 – 19 Tage vor Reisebeginn: 30%
ab 18 - 8 Tage vor Reisebeginn: 50%
ab 8 - 2 Tage vor Reisebeginn: 80%
ab 1 Tage vor Reisebeginn 90%
oder bei Nichtantritt 100%
Sonderregelung bei "Bike & Boot" Reisen (vermittelt an unseren durchführenden Partner):
- Bei Stornierung nach Vertragsabschluss, jedoch bis zum 84. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 20% des Reisepreises;
- ab dem 84. Kalendertag (inkl.) bis zum 42. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 30% des Reisepreises;
- ab dem 42. Kalendertag (inkl.) bis zum 28. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 60% des Reisepreises;
- ab dem 28. Kalendertag (inkl.) bis zum letzten Kalendertag (inkl.) vor Beginn der Reise: 90% des Reisepreises;
- am Tag des Beginns der Reise oder später (inkl. „no-show“: der volle Reisepreis.
Sonderregelung bei Firmenveranstaltungen (Incentives) falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde:
bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20%
ab 89 – 19 Tage vor Reisebeginn: 30%
ab 18 - 8 Tage vor Reisebeginn: 50%
ab 8 - 2 Tage vor Reisebeginn: 80%
ab 1 Tage vor Reisebeginn 90%
oder bei Nichtantritt 100%
Bei Storno nach erfolgter Umbuchung auf einen späteren Termin wird der ursprünglich gebuchte Termin als Reisebeginn zugrunde gelegt. Als Teilnehmer verpflichtet man sich zum Abschluss ausreichender Reiseversicherungen, insbesondere Reiserücktrittversicherungen. Storno bei Sondergruppen lt. Angebot, aber mindestens immer bis 90 Tage vor Reisebeginn 30%.
Sind bei Sondergruppen keine gesonderten Stornobedingungen schriftlich vereinbart, gelten ab 89 Tage vor Reisebeginn die o.g. Kostenstaffelungen.
6.2. Waren können grundsätzlich zurückgegeben werden. Ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen (Eingang bei Fahrtwind), danach muss eine Begründung abgegeben werden, auf Grund derer wir entscheiden, ob und falls ja, welche Kosten für den Rücksender entstehen. Die Ware muss dabei unbenutzt und unbeschädigt in original Verpackung bei uns eintreffen. Die Rücksendung muss immer spesenfrei erfolgen. Bei Rücksendungen innerhalb der 14 Tage-Frist wird das Porto für Rücksendungen zurückerstattet.
7. Rücktritt durch den Veranstalter
Wir sind berechtigt, bis 2 Wochen vor Tourbeginn von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreicht wird. Bei Reisen mit parallel laufenden Routen (2 Level-Touren) ist die Mindestteilnehmerzahl 12). Eventuelle Umbuchungen werden in diesem Fall kostenlos vorgenommen. Der einbezahlte Reisepreis wird Ihnen umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche können daraus nicht entstehen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wird eine einzelne Reiseleistung von Ihnen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen gewichtigen Gründen (z.B. Verletzung) nicht in Anspruch genommen, werden wir uns um Erstattung der eventuell ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht jedoch nicht.
9. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
9.1.1 Umbuchungen bei Camps und Pauschalreisen inkl. Selfguided-Touren: diese sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Bei bestätigter Umbuchung berechnen wir die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch €25,–. Bei kurzfristiger Umbuchung innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn beträgt die Umbuchungsgebühr mindestens €60,– zzgl. Hotelstornogebühren. Jede Art von Änderung eines Gutscheins entspricht einer Umbuchung und wird mit oben genannter Mindestgebühr von mindestens 10,-€ berechnet.
9.1.2. Umbuchungen bei bei Busrücktransporten (Transalpshuttles): diese sind nur online im Kundenkonto des Teilnehmers mit den folgenden Gebühren pro Person vom Buchenden selbst möglich:
ab Buchung bis 14 Tage vor der Fahrt: 15 Euro
ab 13 Tage bis 5 Tage vor der Fahrt: 20 Euro
ab 4 Tage bis 3 Tage vor der Fahrt 35 Euro
9.2. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Ersatzperson muss bereit sein, das Reisearrangement unter den mit dem Angemeldeten vereinbarten Bedingungen zu übernehmen. Die Ersatzperson und der Angemeldete haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Arrangements, sowie für gegebenenfalls durch die Abtretung entstehenden Mehrkosten. Umbuchungen 21 Tage vor Tour sind nicht mehr möglich, sondern nur Stornierung.
10. Voraussetzungen zur Teilnahme
Jeder der gesund ist, den speziellen Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt, kann an den sportlichen Reisen teilnehmen. Die Anforderungen sind unter der Rubrik „Levels" bzw. "mein Level" bzw. "Fahrtechnik & Kondition“ (S. 7) im Programm ersichtlich. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist der Tourguide/Reiseleiter jederzeit berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. Während allen Touren besteht Helmpflicht. Als Teilnehmer verpflichtet man sich zum Abschluß ausreichender Reiseversicherungen.
11. Urheberrecht
Die Aufzeichnung der Reisedaten mit GPS-Geräten unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weiterveröffentlichung der GPS-Dateien ist nur mit Zustimmung und Nennung des Veranstalters gestattet.
Die Nutzung der GPS-Daten für ausschließlich private Zwecke ist gestattet. Im Falle eines Verstoßes gegen das Urheberrecht behalten wir uns vor strafrechtliche oder schadensersatzrechtliche Schritte einzuleiten.
12. Kündigung des Reiseveranstalters bei höherer Gewalt
Wird bei höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir bzw. der Veranstaltende den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Reisen wegen äußerer Umstände wie z.B. extreme Wetterverhältnisse, Verletzung eines Teilnehmers usw. nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung sind jeweils hälftig von uns und dem Teilnehmer zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last. Soweit wir unsererseits die Verträge mit den Leistungsträgern stornieren können, erstatten wir in diesem Fall den Reisepreis abzüglich Bearbeitungsgebühr zurück. Im Übrigen gilt § 651j BGB.
Bei Stornierungen seitens Fahrtwind können Sie zwischen einer Gutschrift (Gutschein) in Ihrem Kundenkonto oder einer Rückerstattung des bereits über die Stornierungsgebühren hinaus entrichteten Reisepreises entscheiden.
13. Haftung
13.1. Da Mountainbiking / Rennradfahren zu hohen körperlichen Belastungen führt, sollten Sie durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist. Ein separates Formular zum Haftungsausschluss/Gesundheitszeugnis erhält jeder Teilnehmer mit den Reiseunterlagen. Dieses muss spätestens bis zum Tourstart bei FAHRTWIND® ausgefüllt und unterzeichnet abgegeben werden. Mountainbiking ist eine Gefahrensportart, welches fahrtechnisches Können erfordert. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen Mountainbiketouren und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen sowohl sportlicher, als auch allgemeiner Art, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch den eigenverantwortlich handelnden Tourguide nicht gänzlich ausschließen. Dessen müssen Sie sich stets bewusst sein. Für Schäden, die durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Tourguides entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso wenig haften wir für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder beim Transport. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird dringend empfohlen. Während jeder Fahrt besteht Helmpflicht.
13.2. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit von uns vermittelten Reisen oder Fremdleistungen haften wir ebenfalls nicht. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
Wir garantieren als erfahrener Reiseveranstalter eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und eine fachmännische Organisation der Reise. Im übrigen haften die beteiligten Leistungsträger grundsätzlich in eigener Verantwortung.
13.3. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des doppelten Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde (z.B. Busrückshuttles). Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung des Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist.
13.4. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Reise.
13.5. FAHRTWIND haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
13.6. Bei Biketransportfahrten (z.B. Transalp Rückshuttles) muss das transportierte Fahrrad unseren Vorgaben entsprechen. Diese werden auf der Homepage fahrtwind.de und unmittelbar nach der Buchung in digitaler Form dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde ist verpflichtet, alle Anbauteile, die während des Transports zu Schäden an anderen Fahrrädern führen können, vor dem Verladen abzubauen und sicher zu verpacken. Sollten Schäden an anderen Fahrrädern durch nicht abgebaute Anbauteile entstehen, haftet der Kunde selbst für die entstandenen Schäden am anderen Fahrrad.
14. Gewährleistung
14.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Tourguide zur Kenntnis geben. Sie sind jedoch verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ansprüche wegen Nichterbringung, oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise beanstandet wurde. Bei Transporten von Fahrrädern (Transalp-Rückshuttles) muss ein entstandener Schaden unmittelbar nach Ausstieg dem Fahrer gemeldet werden. Spätere Anzeigen von sogenannten Transportschäden werden nicht anerkannt.
14.2. Bei vermittelten Reisen (überwiegend im außereuropäischen Ausland) haftet der jeweilige Reiseveranstalter vor Ort gemäß seiner AGBs und der örtlichen, gesetzlichen Grundlagen.
15. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbstverantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt auch, wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten Sie deshalb Ihre Reise nicht antreten, so müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln.
16. Haftung für gemietete Fahrräder
Für angemietete Fahrräder, auch solche, die im Reisepreis eingeschlossen sind, haftet der Teilnehmer für jegliche Beschädigung oder Verlust in vollem Umfang.
17. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen
Werden einzelne Reisen oder Reiseleistungen wie Hotel, Mietbike, Bahntransport, Flug, etc. von uns vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners, welche wir Ihnen bei Vertragsschluss auf Anfrage zugänglich machen. Dabei wird der . Punkt 6 (Rücktritt) unserer AGBs nur ausgenommen, wenn die Rücktrittsbedingungen des gebuchten Leistungsträgers / Veranstalters höhere Stornokosten als von uns ausgewiesen, berechnet.
18. Insolvenzschutz
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz sind wir pflichtversichert bei der R+V Versicherung-AG in 65193 Wiesbaden.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Eine eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Vertragsvereinbarungen berührt die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages und der anderen Vertragsbestimmungen nicht. Ungültige Vertragsklauseln sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen oder wegfallenden Bestimmungen am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken und für eine Teilunwirksamkeit von einzelnen Vertragsvereinbarungen.
20. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim
21. Datenschutz
Mit der Weitergabe des Namens, Adresse und Telefonnummer im Sinne einer Teilnehmerliste erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Dem Veranstalter zugesandte Bilder, auch mit abgebildeten Personen, sind frei von Rechten. Sämtliche persönlichen Daten von Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Reiseabwicklung und Organisation von Voranreisen oder Verlängerungen verwendet. Hierzu müssen personenbezogene Daten auch an Leistungsträger weitergegeben werden, was der Reiseteilnehmer durch die Buchung akzeptiert.
22. Veranstalter FAHRTWIND® Peter Brodschelm, Hochriesstrasse 80b, 83122 Samerberg, Tel.: +49 8032 8989
Bankverbindung: Sparkasse Rosenheim
IBAN: DE44 7115 0000 0500 2977 67 BIC: BYLADE M1 ROS